Rauchwarnmelder - Elektro Friebel

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Rauchwarnmelder

Leistungen
Rauchwarnmelder
Zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
In Berlin und Brandenburg besteht für Neubauten und Umbauten. In den eigenen 4 Wänden lauern mehr potenzielle Brandquellen als den meisten Menschen bewusst ist. Hierzu gehören z.B.:

Elektrische Geräte:
Mehrfachsteckdosen, Fernseher, Bügeleisen
Küche:
Herd, Toaster, Kühlschrank
Sonstiges:
Kamine, Öfen, Kerzen, Zigaretten, Weihnachtsbäume
Berlin
Brandenburg
Einbaupflicht:
  • seit 1.1.2017 Pflicht in Neu- und Umbauten
  • seit 1.1.2021 Pflicht auch in bestehenden Wohnungen

mind. ein Melder in:
  • in allen Aufenthaltsräumen (außer Küchen und Bäder)
  • in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich für den Einbau:
  • Eigentümer

Verantwortlich für die Wartung:
  • Mieter oder sonstige Nutzer
Einbaupflicht:
  • seit 1.7.2016 Pflicht in Neu- und Umbauten
  • seit 1.1.2021 Pflicht auch in bestehenden Wohnungen

mind. ein Melder in:
  • in allen Aufenthaltsräumen (außer Küchen und Bäder)
  • in Fluren, über die Rettungswege von
  • Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich für den Einbau:
  • Eigentümer

Verantwortlich für die Wartung:
  • Eigentümer
Rauch ist gefährlich!
Schützen Sie sich und Ihre Familie und besorgen Sie sich Rauchwarnmelder, denn diese schlafen nie! Da Rauchwarnmelder den besten Schutz darstellen, haben zudem viele Gebäude- und Hausratversicherungen diese in ihren Versicherungsverträgen als Pflichtbestandteil integriert.

Rauchwarnmelder sorgen für mehr Sicherheit, egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht
In Deutschland stirbt jeden Tag durchschnittlich ein Mensch an den Folgen eines Brandes. Trotzdem leben viele Menschen in der Überzeugung, dass es bei ihnen in der Wohnung niemals brennen wird,  weil sie keine Kerzen anzünden und auch nicht rauchen. Dies ist leider ein lebensgefährlicher Irrtum.
Die wenigsten wissen,  dass weder Sie, noch ihr Haustier im Schlaf Rauch wahrnehmen können. Ohne Rauchwarnmelder kann diese Tatsache zur Lebensgefahr werden, da Sie durchschnittlich nur 4 Minuten Zeit haben, ihre Wohnung zu  verlassen.

Rauchwarnmelder schlafen nie.
Sie warnen mit ihrem lauten Alarm  rechtzeitig vor der Rauch- und Brandgefahr. So hat man ausreichend Zeit, sich in  Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Anforderungen an Rauchwarnmelder gemäß DIN
Rauchwarnmelder müssen gemäß DIN in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren und Räumen über die Rettungswege führen installiert werden.
Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Alarmton 85dB für mind. 1 Minute ohne Batterieversagen (bei Geräten mit externer Spannungsversorgung mind. 4 Minuten)
- Funktion mit einer Batterie für mind. 1 Jahr (inkl. einem Test pro Woche)
- Batteriewarnmeldung mind. 30 Tage vor Funktionsversagen
- Testknopf zum Funktionstest

Dies sind nur die Anforderungen an den Rauchwarnmelder selbst. Die Planung der Installation beinhaltet noch einige Punkte mehr. Auch die Wartung untersteht gewissen Anforderungen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich beraten.

ACHTUNG!!!!
Rauchwarnmelder, welche lediglich über das Vds-Zeichen verfügen und vor Juni 2011 zur Prüfung eingereicht wurden, dürfen das Vds-Zeichen ab Januar 2015 nicht mehr tragen.
Informationen für Eigentümer
Schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre Mieter mit Rauchwarnmeldern aber richtig!
Die DIN 14676 definiert für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung eine Mindestausstattung mit Rauchwarnmeldern. Diese sieht jeweils einen Rauchwarnmelder in Flur (Fluchtweg), Kinder- und Schlafzimmer pro Etage vor.
Besser ist jedoch ein erweiterter Schutz.
Wir empfehlen zusätzliche Rauchwarnmelder in Hobby-, Wohn-, Hauswirtschaftsräumen, Heizräumen und Dachböden. Um Fehlalarme durch rauchige oder feuchte Umgebungen zu vermeiden, empfehlen wir beispielsweise in Bädern und Küchen anstelle von Rauchwarnmeldern, Wärmewarnmelder.

Scheuen Sie sich nicht vor den Anschaffungs- und Wartungskosten.
Als Vermieter können Sie jährlich maximal 11% der Investitionskosten auf die Miete umsetzen. Die Wartung kann in den Mietnebenkosten umgelegt werden.
Achten Sie auf Qualität
Die Vorschriften der DIN sind gut, besser sind Rauchwarnmelder mit dem Q-Label.
Diese haben weitere Qualitätsmerkmale wie:
- erweiterter Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern
- maximale elektromagnetische Verträglichkeit
- fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
- geschützte Leiterbahnen und verlötete statt gesteckter Bauteile

Namhafte Hersteller wie z.B. die Firma Hager gehen hier sogar noch einen Schritt weiter. Ein integrierter Prozessor passt entsprechend dem Verschmutzungsgrad die Auslöseempfindlichkeit im Selbsttest alle 10 Sekunden an und überprüft die Funktion der Bauteile sowie die der Rauchkammer. 
Quelle:Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Benötigen Sie weitere Informationen zu Rauchwarnmeldern?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail, oder informieren Sie sich hier. (externer Link)
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